Vereinbarung zur Überlassung des AStA-Wohnzimmers
Gebäude 9 - 1. Stock - Universitäts-Campus Lüneburg
Veranstaltungsdatum: ______________ Schlüsselrückgabe am: ________________
Veranstalter: ______________________ Festnetz: ___________ Mobil: __________
Anschrift: Str.:_____________________ PLZ, Wohnort: _______________________
AStA-Wohnzimmer-PateIn: ___________ Festnetz: ___________ Mobil: __________
1. Der Veranstalter hinterlegt bei Übergabe des AStA-Wohnzimmers eine Kaution in Höhe von 200,- € für die Schlüssel ( __ Wohnzimmer, __ Außentür, __ Küche. __ Keller, __ Getränkekeller, __ Wechselgeldkasse), Wechselgeld und eventuelle Schäden bzw. Diebstahl, die bis zum Ende der Raumüberlassung entstehen.
2. Der Veranstalter verpflichtet sich zur Abnahme der Getränke (alkoholische und nichtalkoholische) des AStA-Wohnzimmers, die ihm bei Übergabe des Raumes bereitgestellt wurden. Getränke, die nicht im Sortiment (siehe Punkt 8) des Wohnzimmers enthalten sind können mitgebracht und im Rahmen von Punkt 3 verkauft werden.
3. Die Getränkepreise dürfen 1,- € pro Flasche (Becks: 1,50 €) nicht übersteigen. Mindestens ein nicht-alkoholisches Getränk muss günstiger sein als ein alkoholisches Getränk.
4. Ein mögliches Eintrittsgeld darf 4,- € pro Gast nicht überschreiten.
5. Die geplante Veranstaltung im Wohnzimmer muss der gesamten Hochschulöffentlichkeit offen stehen. Geschlossene Gesellschaften sind im Wohnzimmer nicht erlaubt!
6. Der Veranstalter verpflichtet sich, das Wohnzimmer unterhalb der Woche bis 09:30h des nächsten Tages für den Cafe-Betrieb vollständig aufzuräumen (siehe auch Punkt 14). Eine genaue Anleitung zum Abbau bzw. Aufräumen liegt dieser Vereinbarung bei. An Wochenenden können andere Zeiten vereinbart werden.
7. Zur Müllvermeidung verpflichtet sich der Veranstalter die bereitgestellten Gläser und Tassen zu nutzen. Plastikbecher und -geschirr sind daher leider nicht gestattet. Bei größeren Bedarfsmengen muss der kostenpflichtige Geschirrverleih des AStA-Bürodienstes (Tel.: 78 15 10) in Anspruch genommen werden.
8. Die Abrechnung erfolgt durch den Veranstaltungspaten nach der Schlüsselrückgabe. Dafür werden sämtliche Getränkeeinnahmen in der Kasse belassen. In der Tresenkasse befinden sich zu Beginn der Veranstaltung 100,- € Wechselgeld. Der Pate stellt den Getränkeverbrauch anhand des Leergutes fest und berechnet diesen nach den AStA-Wohnzimmer-Getränkepreisen: Bier (Astra 0,33l): 1,- € / Säfte (A und O-Saft 0,2l), Lift (0,33l) und Cola/Cola-Light (0,33l) jeweils 1,- € / Wasser (0,25l): 0,50 €. Becks, Bionade, Pinkus, Wein 1,50-€. Getränke werden in Flaschen angeboten.
9. Der Veranstalter haftet für sämtliche Schäden und Diebstähle, die ihm selbst oder Dritten als Erfüllungsgehilfen während der Raumüberlassung am Wohnzimmer und den anderen AStA-Räumlichkeiten entstehen auch über die hinterlegte Kaution hinaus. Das Übernachten in Gebäude 9 ist verboten. Kosten, die durch das unbeabsichtigte Auslösen der Feuermelder entstehen, muss der Veranstalter ausdrücklich vollständig übernehmen.
10. Sollte die Veranstaltung gemapflichtig sein, verpflichtet sich der Veranstalter hiermit für eine entsprechende Anmeldung und Übernahme sämtlicher damit zusammenhängender Kosten. (Infos darüber findet Ihr auf www.asta-wohnzimmer.de/gema.html)
11. Der AStA behält sich das Recht vor, vereinbarte Veranstaltungstermine ohne die Angabe von Gründen abzusagen. Dem Veranstalter entsteht hieraus keinerlei Anspruch auf Schadensersatz. Es sei denn, der Schaden beruht auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens des AStAs.
12. Ein eventueller Vertrag über die Ton&Licht-Anlage wird Bestandteil dieses Vertrages.
13. Der Veranstalter verpflichtet sich, die vorgeschriebene Ordnung im Getränkekeller (Beschriftungen an der Wand) einzuhalten. Missachtungen werden mit teilweiser Einbehaltung der Kaution geahndet.
14. Der Veranstalter verpflichtet sich zu folgenden Aufräumarbeiten:
- feuchtes Abwischen aller glatten Oberflächen
- gründliches Saugen und Fegen des Wohnzimmers, des Flures und der Toiletten!
- Müllentsorgung
- Abspülen aller benutzten Gläser und Geschirr sowie Abwaschen aller Aschenbecher
- Aufräumen und Abwischen der Oberflächen in der Küche
Missachtung wird mit Kautionsabzug nach Ermessen des Paten, jedoch mit mindestens 30 EUR geahndet!!
15. Während der Veranstaltung sind alle Fenster in jedem Fall geschlossen zu halten.
- Zum Lärmschutz sind alle Vorhänge zuzuziehen.
- Die zum Lärmschutz vorhandenen mit Stoff bespannten Holzplatten sind in die Fensterrahmen einzusetzen
Missachtung hat eine Einbehaltung der Kaution von mindestens 100.- zur Folge.
Weiterhin erklärt der Veranstalter die Übernahme sämtlicher Verantwortung für alle strafrechtlich/ ordnungswidrig relevanten Folgen der Veranstaltung wie Ruhestörungen, Beschädigung von Universitätseigentum, Personenschäden o.ä. Dies gilt sowohl für vorsätzliche als auch für fahrlässige Vorkommnisse.
16. Es muss im Haupttreppenhaus deutlich gemacht werden, dass der Haupteingang geschlossen und zum Verlassen des Gebäudes unbedingt der Seiteneingang benutzt werden muss, solange keine Notfallsituation vorliegt. Die Beweispflicht für Notfallsituationen liegt beim Veranstalter.
Der Veranstalter verpflichtet sich zur Übernahme aller entstehenden Schäden an Türschlössern und
-schlüssel!
17. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht oder die Änderung des Schriftformerfordernisses.
18. Sind einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Ver-einbarung hiervon nicht berührt. Die unwirksame Vorschrift ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
19. Der Gerichtsstand ist Lüneburg.
Lüneburg, den
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Veranstalter
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AStA-Wohnzimmer-Pate
Wohnzimmer Anleitung für Kulturveranstaltungen
Vor der Veranstaltung:
- Gemaplichtige Veranstaltungen sind bei der GEMA, vom Veranstalter im Vorfeld anzumelden!
Aufbau:
- Wohnzimmer-, Küchen-, Außentür- und ggf. Kassenschlüssel besorgen
- Tresen aufbauen
- Möbel umstellen
- Feuerschutztür nicht zustellen!
Während der Veranstaltung:
Feuerlöscher befinden sich im Flur. Bitte vor Veranstaltung mit dem Lagerort vertraut machen! Ein Verbandskasten befindet sich im AStA-Büro!
- Bitte darauf achten, dass auf dem TV-Entertainment-Center niemand sitzt!
- Bitte die Außenfenster möglichst geschlossen halten. Bei Bedarf zuvor die Flurfenster öffnen!
- Bei der Wechselgeldrückgabe bitte darauf achten, dass am Ende der Veranstaltung möglichst 100,- € als Kleingeld vorhanden ist.
Abbau:
- Außenfenster zur Durchlüftung öffnen, Flurfenster wieder schließen!
- AStA-Leergut mit dem Lastenaufzug in Keller fahren
- Altglas muss bitte wieder mitgenommen werden
- Flur, Treppenhaus und Toiletten reinigen (Zigaretten, Müll, etc. wegfegen); Besen stehen in der Küche, Kehrblech im Tresen
- Spülwasser nach Benutzung auswechseln
- Dreckige Geschirrhandtücher bitte in die Küche bringeny
- Dreckiges Geschirr (Aschenbecher, Gläser) abspülen
- Wohnzimmer-Mülleimer in blaue Säcke (in der Küche) entleeren. Wenn diese voll sind in grüne Mülltonnen vor. Geb. 9 bringen.
- Möbel wieder alle ins Wohnzimmer stellen (bis auf Flursofa)
- Wohnzimmer aufräumen (alle Tische abwischen, Boden saugen, etc.); der Staubsauger steht im Lagerraum
- Kasse abschließen und hinter dem Tresen stehen lassen
- Bitte Licht aus!
- Alle Türen abschließen (Küche, Kasse, Wohnzimmer, Büro, Außentür)
1 Tag nach der Veranstaltung:
- Alle Schlüssel zurückbringen!
- Kautionsrückgabe und Abrechnung erfolgt möglichst zeitnah durch den/die VeranstaltungspatenInnen